Grundrechte-Stoppuhr.de

Die Grundrechte-Stoppuhr zählt die verstrichene Zeit seit Beschluss des neuen Infektionsschutzgesetzes. Wann erhalten wir unsere Grundrechte zurück?

 

Über die Stoppuhr

Das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz („Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“) wurde am 18.11.2020 im Deutschen Bundestag beschlossen. Dafür stimmten die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und  B90/Grüne. Mit der Novellierung gibt der Gesetzgeber den massiv in Freiheitsrechte eingreifenden „Corona-Maßnahmen“ einen neuen rechtlichen Bezug. Auf Grundlage eines nur unklar umrissenen Begriffs („epidemische Lage von nationaler Tragweite“) wird der Eingriff in Grundrechte umfassend legitimiert, ohne die entsprechenden Voraussetzungen ausreichend konkret zu definieren. Die Grundrechte-Stoppuhr misst die Zeit der Freiheitseinschränkung via Gesetz. Bei allem gebotenen Gesundheitsschutz stellt sich die Frage: Wer schützt die Grundrechte?

So stimmen die Bundestagsabgeordneten

Stimmen dafür

Stimmen dagegen

Enthaltungen

Die Debatte im Bundestag

Einige der vielen kritischen Aussagen zum neuen Infektionsschutzgesetz

Hans-Jürgen Papier

Ehemaliger Bundesverfassungs-richter

„Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen.“

Dr. Andrea Kießling

Universität Bochum

„Vorgaben des Parlamentsvorbehaltes nicht erfüllt.“

Christian Linder

Parteivorsitzender der FDP

„Im Grunde ist es ein Blankoscheck.“

Norbert Fiebig

Präsident Deutscher Reiseverband (DRV)

„Für diese grundlegenden Einschränkungen fehlt die empirische Grundlage.“

Dirk Iserlohe

Aufsichtsratchef der DORINT-Hotelgruppe

„Mit der Gesetzesänderung stehen die Grundrechte auf dem Spiel.“

So stimmen die Bundestagsabgeordneten

Die Grundrechte-Stoppuhr zählt die verstrichene Zeit seit Beschluss des neuen Infektionsschutzgesetzes. Wann erhalten wir unsere Grundrechte zurück?

So stimmen die Bundestagsabgeordneten

Das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz („Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“) wurde am 18.11.2020 im Deutschen Bundestag beschlossen. Dafür stimmten die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und  B90/Grüne. Mit der Novellierung gibt der Gesetzgeber den massiv in Freiheitsrechte eingreifenden „Corona-Maßnahmen“ einen neuen rechtlichen Bezug. Auf Grundlage eines nur unklar umrissenen Begriffs („epidemische Lage von nationaler Tragweite“) wird der Eingriff in Grundrechte umfassend legitimiert, ohne die entsprechenden Voraussetzungen ausreichend konkret zu definieren. Die Grundrechte-Stoppuhr misst die Zeit der Freiheitseinschränkung via Gesetz. Bei allem gebotenen Gesundheitsschutz stellt sich die Frage: Wer schützt die Grundrechte?

So stimmen die Bundestagsabgeordneten

Stimmen dafür

Stimmen dagegen

Enthaltungen

Kritische Stimmen

Hans-Jürgen Papier

Ehemaliger Bundesverfassungsrichter

„Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen.“

Dr. Andrea Kießling

Universität Bochum

„Vorgaben des Parlamentsvorbehaltes nicht erfüllt.“

Christian Linder

Parteivorsitzender der FDP

„Im Grunde ist es ein Blankoscheck.“

Norbert Fiebig

Präsident Deutscher Reiseverband (DRV)

„Für diese grundlegenden Einschränkungen fehlt die empirische Grundlage.“

Dirk Iserlohe

Aufsichtsratchef der DORINT-Hotelgruppe

„Mit der Gesetzesänderung stehen die Grundrechte auf dem Spiel.“

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